Coworking AGBs

COWORKING AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2016
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der MATES GmbH & Co. KG,nachfolgend „MATES“ genannt, die diesen gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt.
Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen,haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch MATES keine Geltung.
Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.

§ 1 Leistungen

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von MATES ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzensowie die Mitgliedschaft in der MATES Community.
Folgende Zusatzleistungen sind optional über das Verwaltungssystem zubuchbar: Schließfach, Post-Service,Besprechungsräume.
Der Umfang der Tarife, Preise und Details sind jederzeit unter www.mates.network und im Verwaltungssystemeinsehbar. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

§ 2 Zugang

Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugang zu dem benannten Objekt.
Bei Buchung des Paketes, das einen Zugang 24/7 beinhaltet, erhält der Kunde einen eigenen Schlüssel. DerZugang ist damit für den Kunden zu jeder Zeit möglich.
Ansonsten ist der Zugang nur während der Öffnungszeiten von Mo-Fr. zwischen 09.00 und 19.00h unbeschränktmöglich.
Schlüssel und persönliche Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtemZugriff zu schützen.
Der Kunde verpflichtet sich, sich zu Beginn der Arbeitszeit im Verwaltungssystem anzumelden. Ist die Anmeldungaus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich MATES informiert werden. Sofern der Kunde gegendie Anmeldepflicht verstößt, ist MATES berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagespasses von demKunden zu fordern.

§ 3 Veranstaltungen

Pro Monat können maximal zwei Veranstaltungen von MATES in den Räumen stattfinden, währenddessen alleRäume nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekanntgegeben. Eine Nutzung des Arbeitsplatzes während der Veranstaltung ist nicht möglich. Der Kunde hat keineAnsprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit.
Der Kunde ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Bereich Großraum, Besprechungsraum und Kücheim Vorfeld einer Veranstaltung zu entfernen. Dies gilt nicht für Kunden mit einem festen Arbeitsplatz.

§ 4 Kündigung

Die Vertragsverhältnisse zwischen MATES und dem Kunden verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sofern derKunde nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Dies kann in schriftlicher Form (auch per E-Mail)oder durch das Verwaltungssystem erfolgen.
Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Vertragsverhältnisse mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsendekündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft im mates.network sind ehemalige Mitglieder verpflichtet, bei Wiederaufnahme 6Monate nach Kündigung eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR zu bezahlen und MATES mitzuteilen, wann dasvorherige Vertragsverhältnis endete.

§ 5 Leistungen / Leistungsort

MATES erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich in dem bezeichneten Objekt.
Der Arbeitsplatz darf nur durch den Kunden und der in dem Mietvertrag genannten Person/Firma und demangegebenen Zweck genutzt werden. Die Nutzung eines Arbeitsplatzes beinhaltet Tisch, Stuhl, Laserdrucker,Internetzugang, Stromanschluss, Kaffee/Tee/Wasser-Flat sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen.
Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung istderen Funktionsfähigkeit anerkannt.

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung hängt am Eingang aus.
Jeder Kunde mit 24/7 Zugang verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen, wenn er als letztes dieRäume verlässt:
 Schließen der Fenster
 Reinigen und Ausschalten der Kaffeemaschine
 Ausschalten des Lichtes
 Verschließen des Hauseingangs (nur zwischen 19 Uhr und 9 Uhr)
Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Sofern der Kunde die Meldung unterlässt, ist erverpflichtet, MATES alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MATES zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zumAusgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nichtdazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefalleneDienstleistungen zu mindern.
Jeder Kunde darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Sofern der Kunde einen Tarif nutzt, in dem kein festerArbeitsplatz beinhaltet ist, ist er verpflichtet, nach Ende der gebuchten Arbeitszeit diesen in einem ordentlichen,sauberen und nutzbaren Zustand zurückzulassen (CLEAN DESK).
Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.

§ 7 Verfügbarkeit

Sofern der Kunde einen Tarif wählt, in dem kein fester Arbeitsplatz garantiert wird, ist die Nutzung einesArbeitsplatzes nur möglich, wenn freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Arbeitsplätze werden nach „FirstCome – First Serve“ –Prinzip vergeben; Arbeitsplätze können nicht reserviert werden.
Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber im Verwaltungssystem, per e-Mail an hello@matesmuenchen.de oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden. Die aktuell gültigen Sprechzeiten sind imVerwaltungssystem einsehbar.

§ 8 Haftung von MATES

Die verschuldensunabhängige Haftung von MATES wegen Mängeln in den Räumen von MATES, die beiAbschluss des Nutzungsvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
MATES übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen von MATES. Diesgilt auch bei Nutzung von Schließfächern. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grobfahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich. Ihm obliegt es, seinEigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung derMATES für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht aufeiner vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Kunde begrenzt.
Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitlichesschadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichenunerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunden diese Höchstgrenze, so wird derAnspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüchezur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigenSchadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sicheinschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von MATES geliehenen oderüberlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle desVerlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Kunde von derMATES geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oderBeeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§ 10 Internetzugang

Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. MATES sichert eine bestimmteQualität der Internetverbindung nicht zu.
Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegenUrheberrechte haftet der Kunde allein. Soweit MATES hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich derKunde, MATES von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigungder gegen MATES geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. DieseEinwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.
Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungenusw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- undSicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
MATES gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internetabrufbaren Inhalte werden nicht von MATES, sondern von Dritten angeboten. MATES übernimmt keineVerantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitgliedabrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. MATES haftet nicht für die Nutzungbzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sindvom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, MATES im Außenverhältnis zu verpflichten.
MATES weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateienverwendet werden können, das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden.
MATES übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervonausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen von MATESentbinden den Kunde nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten,wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfungbei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eineübliche Zugangskontrolle.

§ 11 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich im Verwaltungssystem oder unter hello@mates-muenchen.deoder unter der Telefonnummer 089 90 17 52 77 mitzuteilen. MATES wird die Störungen im Rahmen derbestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. MATES verpflichtet sich, mitder Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§ 12 Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kundendarf von MATES erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitigdarauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Eventuelle Videoaufnahmen einer Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle,Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert.

§ 13 Datenschutz

MATES beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Kunde kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit MATES keinberechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn MATESgegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen.

§ 14 Tarife und Zahlungsmodalitäten

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils im Verwaltungssystemder MATES ausgewiesenen Tarife und Preise.
Einmal fällige Beträge werden sofort in bar oder per EC-Karte entgegengenommen. Sofern es sich um monatlicheZahlungen handelt, ermächtigt der Kunde MATES zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. DerKunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. DemKunden steht es ferner frei, die monatliche Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege (EC-Karte,Überweisung) vorzunehmen.
Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die MATES infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrundeines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diesejeweils am Monatsersten fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde durchVersäumung in Verzug, behält sich MATES vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zuerheben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weitererVerzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt MATES zur Verweigerung desZutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§ 15 Photos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Der Kunde willigt darin ein, dass MATES Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von MATESerstellt. MATES ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zuverwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklichzu.

§ 16 Postempfangsservice

Sofern der Kunde den Postempfangsservice von MATES nutzt, verpflichtet er sich, mindestens einmalwöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird von MATES eine Woche gelagert. NachAblauf der Woche ist MATES berechtigt, die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldungangegebene Anschrift zu versenden. Die Kosten der Weiterleitung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste undsind im Verwaltungssystem einsehbar.
Alternativ zur Weitersendung kann der Kunde auch ein Schließfach bei MATES mieten (je nach Standort undVerfügbarkeit). MATES wird ermächtigt, das Schließfach des Kunden zu öffnen und die eingehende Post dort zuhinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schließfach endet dieVerantwortung von MATES für die eingegangene Post des Kunden.
Sofern die eingegangene Post des Kunden nicht in das Schließfach hineinpasst, verschickt MATES diePoststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren.
Post des Kunden, die MATES nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung derVertrages zugeht, kann MATES zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kundenweiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden,geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum von MATES über. Ebenso geht das Eigentumentschädigungsfrei auf MATES über, wenn MATES das Mitglied unter der angegebenen e-Mail-Adresse übereinen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Post abgeholthat.
Hat der Kunde mit MATES keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungenan den Kunde bei Mates adressiert ein, ist MATES ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR brutto jeempfangener Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 17 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien– sowiekein ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist – der Sitz von MATES.

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